Stimmrechtsmitteilungen

Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre und Personen, die Zugriff auf Stimmrechte haben, dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn sie durch Erwerb oder Veräußerung von Aktien oder anderen Finanzinstrumenten oder in sonstiger Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreichen, überschreiten oder unterschreiten (§§ 33 ff. WpHG; bis 2. Januar 2018: §§ 21 ff. WpHG). Der Emittent ist verpflichtet, Stimmrechtsmitteilungen unverzüglich zu veröffentlichen (§ 40 WpHG; bis 2. Januar 2018: § 26 WpHG).

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA veröffentlicht Stimmrechtsmitteilungen über die EQS Group AG (www.dgap.de). Den vollständigen Wortlaut der zuletzt veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen, bezogen auf unsere Gesellschaft, finden Sie hier:

Wir bitten Aktionäre und/oder Personen, die Zugriff auf Stimmrechte haben, und damit verpflichtet sind, der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung an folgende Adresse zu richten:

Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
Investor Relations
Rheinlanddamm 207-209
44137 Dortmund
Deutschland
Telefax: +49 231 9020 852746

Bitte beachten Sie, dass eine gleichzeitige Mitteilungsverpflichtung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) besteht. Die BaFin hat im Internet Hinweise zu den Veröffentlichungspflichten veröffentlicht.