Managers´ Transactions

Seit dem 3. Juli 2016 gelten für die Meldung und Veröffentlichung von Geschäften mit Finanzinstrumenten der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und deren Derivaten die Regelungen der europäischen Marktmissbrauchsverordnung. Die Pflichten im Zusammenhang mit Managers‘ Transactions (vormals „Directors Dealings“) wurden erheblich erweitert.

Betroffen von der Melde- und Veröffentlichungspflicht sind die persönliche haftende Gesellschafterin (Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH), die Mitglieder ihrer Geschäftsführung, des Beirates der persönlich haftenden Gesellschafterin, des Aufsichtsrates der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sowie die Personen, die mit ihnen eng verbunden sind. Dazu gehören auch juristische Personen, sonstige Gesellschaften oder Einrichtungen, die im Auftrag oder im Interesse der vorgenannten Personen tätig sind.

Zu melden sind Geschäfte mit Finanzinstrumenten der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (z.B. Aktien) und mit Derivaten, die auf Finanzinstrumente der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA bezogenen sind. Geschäfte müssen ab einem Transaktionsvolumen von insgesamt € 5.000,00 innerhalb eines Kalenderjahres gemeldet werden. Dabei sind die Geschäfte einer jeden Person einzeln zu betrachten.

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA veröffentlicht Managers´ Transactions über die EQS Group AG (www.dgap.de). Den vollständigen Wortlaut der zuletzt veröffentlichten Managers´ Transactions, bezogen auf unsere Gesellschaft, finden Sie hier:

Managers´ Transactions – BVB Aktie

Aufgeführt sind dort meldepflichtige Transaktionen mit den gesetzlich geforderten Angaben (vor dem 3. Juli 2016 gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz, ab dem 3. Juli gemäß Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung).