Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet Aktionäre und Personen, die Zugriff auf Stimmrechte haben, dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich mitzuteilen, wenn sie durch Erwerb oder Veräußerung von Aktien oder anderen Finanzinstrumenten oder in sonstiger Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte an einer börsennotierten Gesellschaft erreichen, überschreiten oder unterschreiten (§§ 33 ff. WpHG; bis 2. Januar 2018: §§ 21 ff. WpHG). Der Emittent ist verpflichtet, Stimmrechtsmitteilungen unverzüglich zu veröffentlichen (§ 40 WpHG; bis 2. Januar 2018: § 26 WpHG).
Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA veröffentlicht Stimmrechtsmitteilungen über die EQS Group AG (www.dgap.de). Den vollständigen Wortlaut der zuletzt veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen, bezogen auf unsere Gesellschaft, finden Sie hier: