Managers’ Transactions

Gemäß Art. 19 MAR müssen Führungskräfte dem Emittenten und der zuständigen Behörde jedes Eigengeschäft – sog. „manager transactions“ (vormals „Directors Dealings“) mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts melden.

Die Meldepflicht gilt auch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltspflichtige Kinder und andere Verwandte, die seit mindestens einem Jahr demselben Haushalt angehören. Das Gleiche gilt auch für mit der Führungskraft in enger Beziehung stehende juristische Personen, treuhänderisch tätige Einrichtungen (z.B. Stiftungen) oder Personengesellschaften.

Eigengeschäfte sind meldepflichtig, sobald diese insgesamt einen Betrag von 20.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres erreicht haben.

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA veröffentlicht Managers´ Transactions über die EQS Group AG (www.dgap.de). Den vollständigen Wortlaut der zuletzt veröffentlichten Managers´ Transactions, bezogen auf unsere Gesellschaft, finden Sie hier:

Aufgeführt sind dort meldepflichtige Transaktionen mit den gesetzlich geforderten Angaben (vor dem 3. Juli 2016 gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz, ab dem 3. Juli gemäß Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung).